Wir informieren Sie
Wir haben mit allen Pflegekassen und dem Landkreis einen Versorgungsvertrag abgeschlossen.
Kurzzeitpflege
Jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe hat Anspruch auf 28 Tage Kurzzeitpflege im Jahr, die in bestimmten Fällen auf 56 Tage verlängert werden kann
Vollstationäre Pflege
Grundsätzlich kann jeder Bürger ab 60 Jahre im Wichernhaus einziehen. Sollten Sie die Kosten für den dauerhaften Heimaufenthalt nicht in vollem Umfang aufbringen können, und wenn gleichzeitig noch keine Pflegestufe bei Ihnen bewilligt wurde, ist die Feststellung der Heimbedürftigkeit notwendig. So erhalten Sie bei bestehendem Anspruch Unterstützung nach dem Sozialhilfegesetz. Liegt bereits eine Einstufung in eine Pflegestufe vor, übernimmt die Pflegekasse einen Teil des Heimentgeltes.
Probewohnen
Wenn die Entscheidung schwer fällt, bieten wir die Möglichkeit , das Wichernhaus im Rahmen eines Probewohnens kennen zu lernen. Das Probewohnen ist auf die Dauer von 4 Wochen begrenzt und umfasst als Leistungen Hotelleistungen (Unterkunft und Verpflegung) sowie die Teilnahme an allen freien Veranstaltungen des Wichernhauses. Die derzeitigen Kosten hierfür entnehmen Sie bitte dem Formular "Pflegesätze".
Wir beraten Sie gern, rufen Sie uns an!
Aktuelles
Frisör "Ellixier"
jetzt neu bei uns im Wichernhaus - für Alle
Öffnungszeiten:
Di. und Do. 9.00 - 18.00 Uhr
Tel. 05322/960 994
Fr. 13.12.2019
15.00 Uhr Weihnachtsmarkt
Mo. 16.12.2019
15.30 Uhr Konzert Singekreis Ostpreußen
Di. 24.12.2019
15.00 Uhr Heiligabend Kaffeetrinken
Di. 31.12.2019
15.00 Uhr Silvesterkaffee