Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege steht im Wichernhaus pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung, die noch in einer Privatwohnung leben und ambulante Pflege und/oder Tagespflege in Anspruch nehmen oder von Angehörigen gepflegt werden. Jeder Versicherte mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Kurzzeitpflege in jedem Kalenderjahr. So kann die Kurzzeitpflege dazu dienen, bei Erkrankungen oder nach Operationen die Genesung zu unterstützen. Die Kurzzeitpflege bietet für den pflegenden Angehörigen die Chance, eine Erholungsphase von der sonst zu leistenden Pflege zu nutzen. Die Kurzzeitpflege wird über Ihre Pflegekasse beantragt. Bei einem bestehenden Pflegegrad 2-5 über länger als 6 Monate besteht zusätzlich in jedem Kalenderjahr der Anspruch auf Verhinderungspflege.

Anmeldeformulare
Pflegesätze

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Aktuelles

Sehr geehrte Damen und Herren,

Während Ihres Besuchs im Wichernhaus gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Sie tragen bitte während der gesamten Besuchszeit eine FFP2-Maske. Diese darf innerhalb der Räume des Wichernhauses nur im Bewohnerzimmer abgesetzt werden. Das Essen und Trinken während der Besuchszeit ist in den Räumen des Wichernhauses für Besucher*innen ausserhalb der Bewohnerzimmer nicht gestattet.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie bewahrt und bleiben Sie gesund.

Renate Heinemann

Einrichtungsleitung