Wir informieren Sie
Wir haben mit allen Pflegekassen und dem Landkreis einen Versorgungsvertrag abgeschlossen.
Kurzzeitpflege
Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Kurzzeitpflege im Jahr, die in bestimmten Fällen kann der Anspruch verlängert werden.
Vollstationäre Pflege
Grundsätzlich kann jeder Bürger im Wichernhaus einziehen. Sollten Sie die Kosten für den dauerhaften Heimaufenthalt nicht in vollem Umfang aufbringen können, und wenn gleichzeitig noch kein Pflegegrad bei Ihnen bewilligt wurde, ist die Feststellung der Heimbedürftigkeit notwendig. So erhalten Sie bei bestehendem Anspruch Unterstützung nach dem Sozialhilfegesetz. Liegt bereits eine Einstufung in einen Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse einen Teil des Heimentgeltes.
Probewohnen
Wenn die Entscheidung schwer fällt, bieten wir die Möglichkeit , das Wichernhaus im Rahmen eines Probewohnens kennen zu lernen. Das Probewohnen ist auf die Dauer von 4 Wochen begrenzt und umfasst als Leistungen Hotelleistungen (Unterkunft und Verpflegung) sowie die Teilnahme an allen freien Veranstaltungen des Wichernhauses. Die derzeitigen Kosten hierfür entnehmen Sie bitte dem Formular "Pflegesätze".
Wir beraten Sie gern, rufen Sie uns an!