Wir informieren Sie

Wir haben mit allen Pflegekassen und dem Landkreis einen Versorgungsvertrag abgeschlossen.

Kurzzeitpflege

Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Kurzzeitpflege im Jahr, die in bestimmten Fällen kann der Anspruch verlängert werden.

Vollstationäre Pflege

Grundsätzlich kann jeder Bürger im Wichernhaus einziehen. Sollten Sie die Kosten für den dauerhaften Heimaufenthalt nicht in vollem Umfang aufbringen können, und wenn gleichzeitig noch kein Pflegegrad bei Ihnen bewilligt wurde, ist die Feststellung der Heimbedürftigkeit notwendig. So erhalten Sie bei bestehendem Anspruch Unterstützung nach dem Sozialhilfegesetz. Liegt bereits eine Einstufung in einen Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse einen Teil des Heimentgeltes.

Probewohnen

Wenn die Entscheidung schwer fällt, bieten wir die Möglichkeit , das Wichernhaus im Rahmen eines Probewohnens kennen zu lernen. Das Probewohnen ist auf die Dauer von 4 Wochen begrenzt und umfasst als Leistungen Hotelleistungen (Unterkunft und Verpflegung) sowie die Teilnahme an allen freien Veranstaltungen des Wichernhauses. Die derzeitigen Kosten hierfür entnehmen Sie bitte dem Formular "Pflegesätze".

Anmeldeformulare
Pflegesätze

Wir beraten Sie gern, rufen Sie uns an!

Aktuelles

Mi. 20.09.2023 15.30 Uhr Ostpreußenchor

Sa. 30.09.2023 15.00 Uhr Erntedankkaffee

Mo. 02.10.2023 14.00 Uhr Mode Mobil mit Modenschau

Fr. 03.11.2023 9.00 Uhr Modeparadies Fichtner

Fr. 08.12.2023 Weihnachtsmarkt