Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege steht im Wichernhaus pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung.
Ab einen anerkannten Pflegegrad 2 oder höher hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Für beide Leistungen steht seit der Zusammenführung der Budgets ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege genutzt werden.
Die Leistungen dienen dazu, pflegende Angehörige zu entlasten oder eine vorübergehende pflegerische Versorgung sicherzustellen, beispielsweise:
- bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen,
- nach einem Krankenhausaufenthalt,
- oder in anderen Situationen, in denen die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.
Die Kurzzeitpflege bietet für den pflegenden Angehörigen die Chance, eine Erholungsphase von der sonst zu leistenden Pflege zu nutzen. Die Kurzzeitpflege wird über Ihre Pflegekasse beantragt.
Wir beraten Sie gern, rufen Sie uns an!