Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege steht im Wichernhaus pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung, die noch in einer Privatwohnung leben und ambulante Pflege und/oder Tagespflege in Anspruch nehmen oder von Angehörigen gepflegt werden. Jeder Versicherte mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Kurzzeitpflege in jedem Kalenderjahr. So kann die Kurzzeitpflege dazu dienen, bei Erkrankungen oder nach Operationen die Genesung zu unterstützen. Die Kurzzeitpflege bietet für den pflegenden Angehörigen die Chance, eine Erholungsphase von der sonst zu leistenden Pflege zu nutzen. Die Kurzzeitpflege wird über Ihre Pflegekasse beantragt. Bei einem bestehenden Pflegegrad 2-5 über länger als 6 Monate besteht zusätzlich in jedem Kalenderjahr der Anspruch auf Verhinderungspflege.

Anmeldeformulare
Pflegesätze

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